Der LVB hatte im Mai an das Luftamt Südbayern die Anfrage gestellt, ob für ELA1-Luftfahrzeuge in Luftfahrerschulen eine Verpflichtung zur Vorlage eines Instandhaltungsvertrages mit einem Instandhaltungsbetrieb besteht, wenn im vom LBA genehmigten Instandhaltungsprogramm folgende Textpassage steht:
"Die komplexe Instandhaltung gem. M.A.801 und Anlage VII zum Teil M wird entweder einem Instandhaltungsbetrieb übertragen oder im Rahmen der ELA1-Instandhaltung von Freigabeberechtigtem Personal freigegeben".
Das Luftamt hatte die Anfrage an das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) weitergeleitet und seit Anfang August liegt die Antwort vor:
„Das BMVBS teilt im Schreiben vom 05.08.2010 mit, dass die Instandhaltung von ELA1-Flugzeugen auch auf freigabeberechtigtes Personal im Sinne des Anhangs III zur Verordnung (EG) Nr. 2042/2003, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1056/2008 übertragen werden kann.
Eine Pflicht zur Vorlage eines Instandhaltungsvertrages mit einem Instandhaltungsbetrieb besteht in diesen Fällen nicht.